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Kanzlerdämmerung

Letzte Aktualisierung: 04.02.2012

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Mit einem aktuellen Nachtrag vom 15. Januar 2012

Demnächst…

…werden wir alle ausgegoogelt…

deshalb veröffentliche ich hiemit mein vollständiges Strafregister. Falls ich hier irgendwas auslassen sollte, so wird das mit Sicherheit demnächst von Google automatisch vervollständigt.

Folgt meinem Beispiel und outet euch selbst, bevor es andere tun!

Ich habe mein Strafregister deshalb selber vervollständigt, achten Sie bitte, auf die Straftaten, die nicht aktenkundig geworden sind, weil ich nicht erwischt worden bin. Doch zunächst zu den offiziellen, gerichtskundlichen Straftaten:

1979: Überlassen eines Kfz an eine Person ohne gültige Fahrerblaubnis § 21 StVG

27. Juli 1979 Wenn Sie zu diesem Datum eine Tageszeitung aus dem Kreis Soest besorgen können, so achten Sie bitte auf das Foto eines total zu Schrott gefahrenen Opel Rekords, aus dem wohl kein Mensch mehr lebend herausgekommen sein kann. Ich habe dieses Ereignis vollkommen unverletzt überstanden, es gab nur ein paar Schrammen am Ellbogen, weil ich ja nur durch die kaputte Fensterscheibe aussteigen konnte!

Die Einzelheiten: Ich bin nicht selbst gefahren, sondern saß auf dem Beifahrersitz. Ich hatte in der Discothek “Birke” in Allagen 5 Whikey-Cola getrunken und fühlte mich deshalb fahrunfähig. Wir wollten aber noch unbedingt in eine Frittenschmiede und die einzige die noch offen hatte war die in Soest.

Also gab ich meinem Kumpel, der erst 16 war, meinen Autoschlüssel nach dem Motto, du hast eh keinen Führerschein, dir können sie auch keinen wegnehmen. Dass wir tagsüber auf Feldwegen ohne Führerschein schon mit Wissen der Eltern das Autofahren gelernt haben, war damal nicht selbstverständlich, aber in unserem Elternhaus die Regel.

So haben wir uns auf der Landstraße zwischen Westendorf und Ellingsen um einen Baum gewickelt, der Fahrer hatte einen gesplitterten Oberschenkelbruch, mit dem er 3 Monate im Krankenhaus lag, davon 4 Wochen auf Intensivstation. Anschließend ist er noch ein halbes Jahr auf Krücken gelaufen, inzwischen aber wieder vollkommen gesund. Bleibende Schäden hat er nicht.

Vor Gericht wurde ich zu einer Geldstrafe von 200 DM verurteilt, musste die Anwaltskosten von 100 DM zahlen und der schlimmste wirtschaftliche Schaden war für mich nicht das kaputte Auto, sondern die Krankenhausrechnung in Höhe von rund 16.000 (sechzehntausend) DM, die inzwischen abbezahlt sind. (Mehr dazu später). Meinen Führerschein durfte ich behalten, ich bin ja nicht selbst gefahren.

Trotzdem hatte mir die Polizei eine Blutprobe abgenommen, um mich damit eventuell vor Gericht entlasten zu können. Diese ergab aber nur 0,65 Promille, damals noch im Rahmen der Legalität. Wäre ich also selbst gefahren, wäre absolut nichts passiert.

Durch Schaden wird man klug, das ist ein altes Sprichwort. Aber ohne Schaden wird man offenbar niemals klug, das sollten sich mal die staatlich vollkaskoversicherten Professoren überlegen, die mit ihren albernen Geldmengentheorien unseren Staat zugrundegerichtet haben.

Ich habe damals gegenüber der Versicherung meines Kumpels, die mich in Regress nehmen wollte argumentiert, dass ich als Schüler wohl kaum 16.000 DM zusammenkratzen könne. Da wäre es doch besser, sie würden ihre ja teilweise berechtigte Forderung gegen mich einfach so wie sie ist in ihrer Bilanz stehen lassen und so lange warten, bis ich mein Abitur habe und eventuell mein Studium abgeschlossen habe.

Darauf haben sie sich eingelassen und mir die Hälfte erlassen, und den Rest habe ich während der Bundeswehrzeit und nach meinem Studium in bequemen Raten abbezahlt. 1996 den Rest von 2700 DM in einer Rate, nachdem ich einen größzügigen Scheck meines damaligen Kollegen Johann Phillip von Bethmann erhalten hatte. Das war die erste praktische Anwendung der Bethmannschen Geldtheorie !

2000: Führen eines Kfz ohne Versicherungsschutz § 27 StVZO

Als mir im April 2000 die Wohnung vom Gerichtsvollzieher ausgeplündert wurde, habe ich “vergessen”, meine Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Dafür bin ich zu Recht zu einer Geldstrafe von 500 DM verurteilt worden, die ich bezahlt und nicht abgesessen habe.

2001: Volksverhetzung § 130 StGB

kurz nach dem Elften September habe ich ein Fax an das Bundeskanzleramt geschickt und weitere Exemplare an wichtige Landespolitiker aus Saarbrücken verschickt. Einer davon hat offenbar das von mir verwendete Wort Zionisten genetisch oder religiös interpretiert und deshalb wegen Volksverhetzung angezeigt. Das wäre nicht das erste mal und deshalb rückt normalerweise kein Polizeikommando mit einem Haftbefehl aus, von wem auch immer unterschrieben.

In diesem Fall war es allerdings anders, denn ich hatte die oben genannte Geldstrafe in Höhe von ca. 260 Euro ja noch nicht bezahlt! Bei einer Routineüberprüfung an der Rezeption musste ich meinen Personalausweis vorzeigen und ein paar Minuten später standen die Bullen vor meiner Tür. Da habe ich die erste Nacht meines Lebens in der Zelle verbracht und am nächsten Morgen im Anschluss an den Haftprüfungstermin die Geldstrafe bezahlt.

Dann musste ich anschließend jede Woche bei Polizeiwache antanzen und in der Gerichtsverhandlung wurde die Sache wegen Lächerlichkeit eingestellt. Ich hatte argumentiert, dass man in der BRD Polizisten ungestraft als Bullen und Soldaten als Mörder bezeichnen darf, da werde ich mir wohl das Recht und die Freiheit herausnehmen und die Zionisten als Berufsgruppe der Finanzmonoplisten als Terroristen bezeichnen zu dürfen. Daraufhin fiel der Richterin nichts mehr ein, die Sitzung wurde ohne Trara geschlossen, das Verfahren eingestellt.

2003: Erpressung §253 StGB

Ich hatte von der Warsteiner Brauerei die Auszahlung einer Belohnung gefordert, die sie 1993 in einer großspurigen, bundesweiten Anzeigenkampagne angekündigt hatte. Dabei ist versehentlich ein Schriftstück übermittelt worden, das tatsächlich wie eine Drohung aussah:

Entweder ihr zahlt oder es gibt was zwischen die Hörner

Dieses Schreiben wurde wie gesagt versehentlich von einem Hotelwirt an die WB übergeben. Es fehlte der Vorsatz, damit war das Verfahren hinfällig. Fahrlässige Erpressung gibt es im StGB nicht.

Weil es im Prozess aber nicht um Recht und Gesetz ging, sondern um die finanziellen Interessen der WB, wurde ich ersatzweise wegen Betrug zu einer Haftstrafe verurteilt, die exakt meiner bereits abgesessenen U-Haft entsprach.

Auf diesen Kuhhandel mit der Justiz ging ich zum Schein ein, und anschließend in Berufung.

Im Berufungsverfahren hat die Tochter des Hotelwirts ausgesagt, dass ich dort niemanden betrogen habe, etwa durch Vortäuschen eines nichtvorhandenen Arbeitsverhältnisses, sondern lediglich als Stammgast einen “branchenunüblichen Schlafkredit in Anspruch genommen habe”, so die Formulierung in der Lokalpresse.

Bevor der Richter ein Urteil fällte, hat mich der Staatsanwalt unter Gewaltandrohung dazu gezwungen, die Berufung wieder zurück zu nehmen.

Die folgenden Straftaten werde ich deshalb nicht weiter kommentieren, sondern einfach abwarten, wer denn hier am längeren Hebel sitzt, die BRD-Justiz oder ich.

2009: Erschleichung von Leistungen § 265a (Schwarzfahren)

2010: öffentliches Urinieren (zwar keine Straftat, wird aber vom AG Tiergarten unter Haftandrohung verfolgt, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer)

Nachtrag vom 4. April 2011

Für das “Schwarzfahren” wurde ich zu einer Ersatzfreiheitstrafe von 95 Tagen verurteilt, für das Urinieren eine Erzwingungshaft von 15 Tagen verurteilt. Am 15. März wurde ich dann zu einer Aussage zur Polizei in einer ganz anderen Angelegenheit geladen.

Der Oberkommissar präsentierte mir dabei angebllich zwei Haftbefehle, mit denen er wild gestikulierend vor mir herumfuchtelte.

Ich sagte ihm, dass er ja wohl offensichtlich zwei Ausfertigungen ein und des selben Haftbefehls habe, einen für ihn selbst und einen Für mich, also “Her damit!”

Dieser Aufforderung kam er unverzüglich nach, worauf ich ih ihm sagte, dass mich ausschließlich der rote Zettel interessiere, die anderen Seiten kann er sich sonst wo hinstecken.

Wie zu erwarten, war dieser angebliche Haftbefehl zwar mit einem Dienstsiegel des Amtsgerichts Charlottenburg abgstempelt, aber es fehlte natürlich wie zu Erwarten die eigenhändige Unterschrift des Haftrichters. Damit war dieser Wisch ungültig.

Das war insofern bedeutungslos, weil ein ranghöherer Polizist immer einen dummen jungen findet, der auf Befehl sämtliche Drecksarbeiten erledigt, auch ohne Rechtsgrundlage. Also wurde ich tatsächlich bis einschließlich zum nächsten Wochenende eingebuchtet, auch ohne Rechtsgrundlage.

Doch das wird Folgen haben!

doch zunächst folgen hier bislang

unentdeckt gebliebene

Straftaten, die niemals aktenkundig geworden sind, weil ich nicht erwischt wurde, für die ich mich aber zum Teil abgrundtief schäme…

1973 – 1975: Besitz von Sprengstoff, selbstgebauten Waffen, Sachbeschädigung, Brandstiftung

1976: Beim Urlaub in der DDR: Versuchte Republikflucht (weiter als 200 m aus der Ostsee heraus schwimmen. Das war das Jahr, indem mehrfach westliche Staatsbürger wie Freiwild abgeschossen worden sind.)

1978: Fahren ohne Fahrerlaubnis

1980 Drogenkonsum, Drogenbesitz, Drogenkurierfahrten,

1980-1989: Fahren hart an der Promillegrenze von 0,8, manchmal auch sicher drüber.

1981: Diebstahl einer Taschenlampe und Aneignung von Munition

1991: Urkundenfälschung

Dabei handelt es sich um eine vollkommen uneigennützliche Handlung, nach dem Motto Eine Hand wäscht die andere. Eine Geldzahlung habe ich dafür nicht erhalten:

Ein guter Freund von mir benötigte für seine berufliche Karriere noch unbedingt ein Examenszeugnis der Universität des Saarlandes, an der er mit mir zusammen ohne Abschluss mehrere Semester studiert hatte. Das Original-Zeugnispapier und einen professionell nachgemachten Rundstempel des Prüfungsamtes hat er sich selbst besorgt, über die drucktechnischen Kenntnisse verfügte er aufgrund eigener Berufserfahrung. Es fehlten im lediglich die Original-Unterschriften von ca. 10 Professoren, die ich mit etwas Übung in Originalqualität gefälscht habe, darunter die von den Kollegen:

+ Rudolf Richter
+ Dieter Schmidchen
+ Herbert Schmidbauer
+ Klaus Bierle
+ Hartmut Bieg
+ Werner Dinkelbach
+ Werner Kroeber Riel
+ Hubertus Rolshoven
+ August Wilhelm Scheer
+ Christian Scholz

Professionelle Bildbearbeitung gab es damals für Privatleute noch nicht, das war alles bodenständige Handarbeit!

1993: Überfahren der US-Staatsgrenze ohne anzuhalten. Dabei wurde ich selbstverständlich erwischt und auf die amerikanische Art verhört. Weil ich dem Sherrif aber klarmachen konnte, dass das in Europa normal ist, hat er mich weiterfahren lassen.

1996: Fahrerflucht (in Israel, Westjordanland)

Zur Erläuterung: Damals herrschte Frieden im Heiligen Land. Die Dame von der Autovermietung gab mir eine Landkarte, in der keine Grenzen zu den Palästinensergebieten eingezeichnet waren und die Mauer gab es auch noch nicht. Ich könne mich in überall in Erez Israel frei bewegen, was ich dann auch ausführlich tat.

Leider stimmte die Landkarte nicht immer mit der Realität überein, so dass ich mich auf den Golanhöhen verfahren habe. Da fuhr ich dann vor lauter Panik viel zu schnell über die Rumpelpiste, und konnte dann bei gefühlten 50 ° in der prallen Sonne das Reserverad aufziehen.

Dann fuhr ich durch die Westbank zum Toten Meer und bin dabei direkt in die palästinensischen Dörfer geraten. Dort war ich aber offensichtlich nicht willkommen, denn das ich Deutscher bin, sah man mir ja nicht an. Ich fuhr einen israelischen Leihwagen mit gelben Nummernschildern und wurde deshalb offensichtlich für einen Israeli gehalten. Die Palestinenser haben dort nämlich blaue Nummernschilder im Farbton der israelischen Flagge und die Israelis haben gelbe, genau so wie früher der Judenstern in Deutschland!

Als mir die ersten Stinkefinger entgegengestreckt wurden, kam ich erneut in Panik. Ich hatte ja kein Reserverad mehr! Noch eine Reifenpanne und ich wäre erledigt gewesen. So fuhr ich dann gaaanz vorsichtig zurück nach Tel Aviv, habe aber an einer Straßenkreuzung vergessen abzubiegen…

Plötzlich sah ich ein Verkehrschild nach HEBRON, ein in den Achtziger Jahren berüchtigter Ort. Also fuhr panikartig rechts ran und wollte einen U-Turn machen. Weil in Israel aber nicht so zivilisiert wie in Deutschland gefahren wird, ist es dabei fast zu einem Unfall gekommen, ich weiß es nicht, ich habe nur noch Gas gegeben.

Den Kontrollposten habe ich ignoriert und bin einfach mit nur geringfügig reduziertem Tempo vorbeigefahren und habe dann wieder voll aufgedreht.

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