Damit ist keine Religionsgemeinschaft oder Rassenangehörigkeit gemeint, sondern eine Berufsgruppe: In Deutschland ist es ausdrücklich erlaubt, Polizisten als Bullen und Soldaten als Mörder zu bezeichnen. Deshalb ist es auch nicht verboten, Finanzterroristen und deren Hampelmänner als Berufsjuden zu bezeichnen.
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"DurchBlick 2008 - Jahrbuch für non-konforme Staatsbürgerkunde".
Das Buch ist unter der ISBN13: 978-3-86805-108-7 erschienen. Informationen zur Bestellung finden Sie hier.