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Letzte Aktualisierung: 08.09.2010

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Haftbefehl für Ackermann&Co

Aus gegebenem Anlass reaktivieren wir hiermit unseren Haftbefehl für Ackermann v. 26.10.2008. Das ist kein Scherz, sondern jeder, der Kenntnis von der Planung, Vorbereitung oder Durchführung von Straftaten hat, ist befugt, den oder die Täter vorläufig festzunehmen, bis zu 24 Stunden lang einzusperren und spätestens dann dem Haftrichter vorführen zu lassen.

Machen Sie deshalb ausgiebig von Ihren Rechten Gebrauch, lassen Sie dieses Bankster-Gesocks und Schlimmeres nicht länger frei herumlaufen!

Hier die Rechtsgrundlage:

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

(1) Es ist verboten, gewerbsmäßig andere unter Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit in Börsenspekulationsgeschäften zu solchen Geschäften oder zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an solchen Geschäften zu verleiten.

(2) Börsenspekulationsgeschäfte im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere

1. An- oder Verkaufsgeschäfte mit aufgeschobener Lieferzeit, auch wenn sie außerhalb einer inländischen oder ausländischen Börse abgeschlossen werden, und 2. Optionen auf solche Geschäfte,

die darauf gerichtet sind, aus dem Unterschied zwischen dem für die Lieferzeit festgelegten Preis und dem zur Lieferzeit vorhandenen Börsen- oder Marktpreis einen Gewinn zu erzielen.
( § 26 Börsengesetz )

Uns ist nicht bekannt, dass dieser Paragraph wieder abgeschafft worden ist. Demzufolge verstoßen alle Bankberater, die ihren unerfahrenen Kunden Hedgefonds verkaufen, und dabei in erster Linie nicht an den Interessen der Kunden, sondern an den Abschlussprovisionen interessiert sind, illegal tätig. Es handelt sich hier nicht um “Peanuts” wie es Ackermanns Vorvorgänger einmal formuliert hat, sondern hier wurden Bankkunden massiv um ihr Vermögen betrogen, der Schaden geht in die Milliarden! Insbesondere die Leerverkäufe von VW-Aktien, die kürzlich zum Chaos geführt haben, fallen samt und sonders unter diesen Paragrafen.

Ackermann und Konsorten müssten deshalb mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen, wenn die Gerichte das Strafmaß voll ausschöpfen würden, und allein deshalb noch frei herum laufen, weil die korrupte BRD-Justiz voll unter der Kontrolle des Finanzestablishments steht.
Die Leser dieser Seiten wissen aber, dass mit der Streichung des Artikels 23 aus dem Grundgesetz selbiges seinen Geltungsbereich verloren hat. Sämtliche Richter sind also ohne rechtliche Grundlage als Privatpersonen tätig und müssen damit rechnen, dafür demnächst zur Rechenschaft gezogen werden.

Dass das so ist, kann man auch anderswo nachlesen, aber warum und weshalb, nur in der gedruckten Ausgabe des DurchBlicks 2008.

Die Leser dieser Seiten wissen auch, dass sie jetzt nicht so tun dürfen, als ob sie davon nichts gehört und nichts gesehen hätten, sondern jeder, der über die Planung und Durchführung von Straftaten bescheid weiß, ist verpflichtet,

  1. Eine Strafanzeige zu erstatten und
  2. bei Gefahr im Verzuge: Den Täter an der Durchführung seiner Tat zu hindern.

Bundeswehrsoldaten sind im schlimmsten Fall dazu verpflichtet, den Straftäter gewaltsam zu entwaffnen und gegebenenfalls fluchtunfähig zu schießen. Sie brauchen insbesondere keine Polizeibefugnis, sondern sie sind durch §128 StPO (Jedermann-Paragraf) dazu befugt, Straftäter vorläufig festzunehmen und innerhalb 24 Stunden dem Haftrichter zuzuführen. Das gilt wie gesagt für jedermann, also auch für den Tatort-Kommissar Peter Sodann!

Wenn er seinen Spruch ernst nimmt, dann möge er jetzt bitte eine Security-Truppe aufstellen und als erstes den Chef seiner Hausbank verhaften lassen. Wenn er es schafft, Josef Ackermann in den Taunusanlagen abzufangen, steht seiner Wahl zum Bundespeter garantiert nichts mehr im Wege!

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